Folgende Erkrankungen werden behandelt:  

  • Depressionen 
  • Angsterkrankungen 
  • Zwangserkrankungen 
  • Selbstverletzendes Verhalten 
  • Posttraumatische Belastungsstörungen 
  • Trauerreaktionen
  • Aufmerksamkeits­störungen 
  • Störungen des Sozialverhaltens 
  • Psychosomatische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schwindel, Übelkeit und andere körperliche Symptome, für die es keine ausreichende körperliche Erklärung gibt 
  • Schlafstörungen 
  • Essstörungen 
  • Enuresis (Einnässen) und Enkopresis (Einkoten) 
  • Autismusspektrums­störungen 
  • Adoleszenzprobleme (Pubertätsprobleme und – konflikte) 
  • Probleme mit Medien- und Internetnutzung 
  • Transsexualität

Wie läuft die Behandlung ab?

Am Anfang der Behandlung erfolgt ein Erstgespräch. Zum Erstgespräch kommt mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil mit Kind. Erstgespräche dauern ca. 50 Minuten. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Krankenversichertenkarte und, wenn vorhanden, Vorbefunde in Kopie mit. 

Wie geht es weiter? 

Nach dem Erstgespräch erfolgt die Diagnostik. Ziel ist zu verstehen, was die Probleme bzw. Beschwerden ausgelöst hat und wodurch sie aufrechterhalten werden. Eine eindeutige Diagnose festzustellen, ist die Voraussetzung für eine störungsspezifische Behandlung. Dabei werden Eltern und Kind stets einbezogen. Für die Diagnostik werden oftmals auch Fragebogen genutzt, die von Patienten, Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen ausgefüllt werden. 

Ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich? 

Die Einwilligung aller Sorgeberechtigten ist gemäß §1687 Abs. 1 BGB erforderlich. Dies gilt besonders bei Eltern, die getrennt sind, aber gemeinsames Sorgerecht haben. 

Ist die Behandlung vertraulich? 

Als Psychotherapeutin unterliege ich der therapeutischen Schweigepflicht. Oft ist in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der Austausch mit Lehrkräften, Familienhilfe, Jugendamt, Vor- oder Mitbehandlern sinnvoll. Dieser erfolgt nur bei einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung.

Benötige ich einen Termin?

Ja, Termine finden nur nach telefonischer Anmeldung statt.

Die Praxis ist erreichbar zu den telefonischen Sprechzeiten, über den Anrufbeantworter oder per E-Mail.

Die Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem, das heißt, der Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Für zu spät abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine kann Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die ersten Gespräche. Die Kosten für eine Psychotherapie werden auf Antrag in der Regel voll übernommen.

Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden ebenfalls die Kosten für die ersten Gespräche übernommen. Auch die anschließende Psychotherapie wird normalerweise übernommen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall und rechtzeitig im Voraus bei Ihrer Versicherung bzw. der Beilhilfe nach ihren persönlichen Konditionen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wie geht es weiter?

Therapiestunden für Kinder und Jugendliche finden in der Regel wöchentlich oder 14tägig statt. Behandlungsbegleitend führen wir regelmäßig Elterngespräche. 

Das Ziel der Verhaltenstherapie ist die ganzheitliche Behandlung der Symptome und Ursachen der Erkrankung. Viele psychische Störungen sind gut behandelbar. Die Verhaltenstherapie gehört zu den Psychotherapieverfahren mit der höchsten und am besten belegten Wirksamkeit.

Welche Methoden kommen zum Einsatz

Je nach Thema und Bedürfnis des Patienten kommen unterschiedliche Kombinationen von Methoden zum Einsatz. 

Diese können sein:
Verhaltenstherapie, EMDR, Traumatherapie, DBT-A, Entspannungsverfahren, Imaginative Verfahren, Stressbewältigung, Achtsamkeit, Rollenspiel, Familiengespräche.

Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.